Überprüfungen von Brandschutz- und Fluchtwegstüren nach Landesbauverordnung

Die Aufgabe von Türen und Toren mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften besteht darin,  angemessenen Schutz für Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden oder Trennwänden zu bieten, die als Durchgang für Personen und Gütern oder als Durchfahrt für Fahrzeuge dienen.

Diese können ihre vorgesehene Feuer – und/oder Rauchschutzfunktion nur in geschlossener Stellung erreichen.

Um sicherzustellen, dass diese Eigenschaften beständig aufrechterhalten werden, ist es erforderlich, routinemäßig Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen!

Die Musterbauverordung und die jeweilige Landesbauverordnung schreiben eine jährliche Wartung ( Überprüfung der Funktionsfähig ) vor.

Wir führen diese Wartungen für Sie durch incl. Erstellung eine Protokolles.

Herbert Mertz ist geprüfte Fachkraft Feststellanlagen gemäß DIN 14677                                                                                   und                                                           Prüfung von Brandschutztüren und -toren sowie Rauchschutzabschlüssen

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